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Effiziente Abbildung der Gelangensbestätigung
Seit dem 01. Oktober 2013 ist die geänderte Umsatzsteuerverordnung (UStDV) verpflichtend von jedem Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes anzuwenden. Es gelten damit neue Nachweispflichten bei Lieferungen von Produkten innerhalb der Europäischen Union (EU).
Die Gelangensbestätigung stellt eine Empfangsbestätigung darüber dar, dass der Abnehmer den Gegenstand in einem anderen EU Mitgliedstaat tatsächlich erhalten hat und damit eine Umsatzsteuerbefreiung erhalten darf. Mit der Gelangensbestätigung (oder anderen alternativen Belegnachweisen) soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen tatsächlich im EU-Ausland vereinnahmt wurden.
Wie haben die Unternehmen in der Zwischenzeit auf die geänderte Umsatzsteuerverordnung reagiert? Sind die Anforderungen der Umsatzsteuerverordnung bzgl. Gelangensbestätigung zufriedenstellend für alle Prozessbeteiligten in der Organisation mit entsprechender IT-Unterstützung abgebildet?
Erste Erfahrungen aus Beratungsprojekten zeigen auf, dass es bei vielen Unternehmen Optimierungspotential gibt. Scheer führte in diesem Zusammenhang 2015 eine Studie durch. Das Ziel war es, herauszufinden, ob die befragten Unternehmen die Änderungen der Umsatzsteuerverordnung prozessual und IT-technisch so umgesetzt haben, dass die Anforderungen erfüllt werden und möglichst geringe Aufwände entstehen.